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Maklerprovision seit 2020

Bei der Regelung der Maklerprovision für Verbraucher hat sich seit dem 23.12.2020 einiges geändert. Hierbei ist das primäre Ziel, die Kaufnebenkosten einzuschränken und die gerechte Verteilung der Maklerprovision zu definieren. Bislang waren die Regelungen und Höhen der Courtage regional sehr unterschiedlich. Die Courtagehöhe reichte von 3,5 bis über 7 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von der Kaufsumme. Auch wenn es bundesweit sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, war es dennoch auch vor dem Maklergesetz von Dezember 2020 durchaus üblich, die Provision zwischen dem Verkäufer (sogenannte Innencourtage) und dem Käufer (Außencourtage) aufzuteilen. Seit dem neuen Gesetz von 2020 ist es nun jedoch nicht mehr möglich, dass im Bereich der Verbraucher die Courtage auf den Käufer umgelegt werden kann, da beide Seiten gleichermaßen die Leistungen des Maklers in Anspruch nehmen.

Maklerprovision neues Gesetz

Das neue Gesetz besagt somit, dass der Makler, sofern er als Unternehmer handelt, nur zu genau den gleichen Teilen die Provision des Verkäufers und Käufers verlangen darf. Dies wird ebenfalls in einer neuen Formvorschrift festgehalten. Zuvor war es möglich, dass ein Vertrag auch durch konkludentes Verhalten, also durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung desjenigen zustande gekommen ist. Das neue Gesetz schreibt hier eine genaue Form der Einwilligung vor: der Verkäufer und der Käufer muss jeweils einem Maklervertrag schriftlich zugestimmt haben (§656a BGB).

Es soll somit auch mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Parteien geschaffen werden.

Höhe der Maklerprovision

Die Höhe der Maklerprovision wurde mit dem Maklergesetz von 2020 nicht festgelegt und unterliegt dem freien Wettbewerb. Wir Küstenmakler möchten den Traum vom Eigenheim möglich machen, weshalb wir für unseren umfangreichen Service vom Käufer und vom Verkäufer regulär jeweils 2,98 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom endgültigen Kaufpreis nehmen.

Fälligkeiten der Maklerkosten

Prinzipiell wird die Maklerprovision mit dem Verdienst fällig. Der Maklervertrag ist in der Regel erfüllt, wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde. Für Käufer hingegen hat sich seit der neuen Regelung ergeben, dass sie einen Nachweis der Zahlung des Käufers anfordern können. Dies dient ebenfalls zum Schutz. Somit sind keine gesonderten Absprachen zwischen Verkäufer und Makler möglich.

Wir Küstenmakler stehen für die Region und einen fairen Service. Mit voller Leidenschaft und absolutem Einsatz vermarkten wir Ihre Immobilie. Laufen Sie mit uns in den sicheren Hafen ein.